VISITAMED
Ambulante Pflege in Jena
Unser kompetentes Pflegefachkräfteteam der häuslichen Pflege betreut, pflegt und versorgt Sie oder Ihre Angehörigen im vertrauten Zuhause und erledigt zusätzliche Wünsche nach Ihren Bedürfnissen.
Häusliche Krankenpflege
Häusliche Krankenpflege gemäß §37 SGB V / §36-§39 SGB XI
Die Grundpflege, eine zusätzliche Betreuung nach §45 Abs. 1 SGB XI, Behandlungspflege, Demenzbetreuung zu Hause, Essenszubereitung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Einkäufe und Spaziergänge, Hilfe bei Behördenangelegenheiten, hauswirtschaftliche Versorgung und die individuelle Pflegeberatung (auch bei Ihnen zu Hause).
Unser kompetentes Pflegefachkräfteteam der häuslichen Pflege betreut, pflegt und versorgt Sie oder Ihre Angehörigen im vertrauten Zuhause und erledigt zusätzliche Wünsche nach Ihren Bedürfnissen.
Pflegesach- und Kombinationsleistungen
Pflegesach- und Kombinationsleistungen nach § 36 SGB XI
Viele pflegende Angehörige nehmen zur Unterstützung in der Pflege noch die Leistungen eines Pflegedienstes – also Pflegesachleistungen – in Anspruch. Das hat den Vorteil, dass die Pflegenden zum einen entlastet werden, aber auch Pflegehandlungen abgeben können, die ihnen nicht so liegen oder mit denen sie einfach überfordert wären.
So ist es zum Beispiel für viele Angehörige eine große Entlastung, wenn das Duschen oder Baden durch das Personal eines Pflegedienstes durchgeführt wird.
Für die Pflege durch einen Pflegedienst steht dem pflegebedürftigen Menschen ein Budget für eine Pflegesachleistung von der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Beratungseinsatz
Beratungseinsatz gemäß §37.3 SGB XI
Viele pflegende Angehörige nehmen zur Unterstützung in der Pflege noch die Leistungen eines Pflegedienstes – also Pflegesachleistungen – in Anspruch. Das hat den Vorteil, dass die Pflegenden zum einen entlastet werden, aber auch Pflegehandlungen abgeben können, die ihnen nicht so liegen oder mit denen sie einfach überfordert wären.
So ist es zum Beispiel für viele Angehörige eine große Entlastung, wenn das Duschen oder Baden durch das Personal eines Pflegedienstes durchgeführt wird.
Für die Pflege durch einen Pflegedienst steht dem pflegebedürftigen Menschen ein Budget für eine Pflegesachleistung von der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Zusätzliche Betreuungsleistung
Zusätzliche Betreuungsleistung (Entlastungsleistung) nach § 45b SGB XI
Zu den Leistungen der Unterstützung im Alltag gehören sowohl das Einkaufen, die Begleitung zu Arztbesuchen, die Einbindung von Pflegebegleitern und die Reinigung der Wohnung.
Auch die Betreuung von Personen mit Demenz, die Tagesbetreuung oder spezielle Angebote zur Mobilisierung erfüllen die Bedingungen der Regelung für zusätzliche Betreuungsleistung. Hierbei ausgenommen sind die Leistungen der Selbstversorgung durch ambulante Pflegedienste bei Pflegegrad 2 bis 5.
Ambulante Verhinderungs­pflege
Ambulante Verhinderungspflege SGB XI
Unter Verhinderungspflege versteht man eine Leistung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die Pflegeperson wegen eines Erholungsurlaubs, einer Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist.
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Kontaktieren Sie uns gerne!
Ambulanter Dienst Visitamed GmbH
Karl-Günther-Str. 4
07749 Jena
Tel.: 03641 / 56 89 58
Fax: 03641 / 56 89 55
E-Mail: ambulanter.dienst@visitamed.de