VISITAMED

Ambulante Pflege in Jena

Unser kompetentes Pflegefachkräfteteam der häuslichen Pflege betreut, pflegt und versorgt Sie oder Ihre Angehörigen im vertrauten Zuhause und erledigt zusätzliche Wünsche nach Ihren Bedürfnissen.

Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege gemäß §37 SGB V / §36-§39 SGB XI

Die Grundpflege, eine zusätzliche Betreuung nach §45 Abs. 1 SGB XI, Behandlungspflege, Demenzbetreuung zu Hause, Essenszubereitung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Einkäufe und Spaziergänge, Hilfe bei Behördenangelegenheiten, hauswirtschaftliche Versorgung und die individuelle Pflegeberatung (auch bei Ihnen zu Hause).

Unser kompetentes Pflegefachkräfteteam der häuslichen Pflege betreut, pflegt und versorgt Sie oder Ihre Angehörigen im vertrauten Zuhause und erledigt zusätzliche Wünsche nach Ihren Bedürfnissen.

Pflegesach- und Kombinationsleistungen

Pflegesach- und Kombinationsleistungen nach § 36 SGB XI

Viele pflegende Angehörige nehmen zur Unterstützung in der Pflege noch die Leistungen eines Pflegedienstes – also Pflegesachleistungen – in Anspruch. Das hat den Vorteil, dass die Pflegenden zum einen entlastet werden, aber auch Pflegehandlungen abgeben können, die ihnen nicht so liegen oder mit denen sie einfach überfordert wären.
So ist es zum Beispiel für viele Angehörige eine große Entlastung, wenn das Duschen oder Baden durch das Personal eines Pflegedienstes durchgeführt wird.
Für die Pflege durch einen Pflegedienst steht dem pflegebedürftigen Menschen ein Budget für eine Pflegesachleistung von der Pflegeversicherung zur Verfügung.

Beratungseinsatz

Beratungseinsatz gemäß §37.3 SGB XI

Viele pflegende Angehörige nehmen zur Unterstützung in der Pflege noch die Leistungen eines Pflegedienstes – also Pflegesachleistungen – in Anspruch. Das hat den Vorteil, dass die Pflegenden zum einen entlastet werden, aber auch Pflegehandlungen abgeben können, die ihnen nicht so liegen oder mit denen sie einfach überfordert wären.
So ist es zum Beispiel für viele Angehörige eine große Entlastung, wenn das Duschen oder Baden durch das Personal eines Pflegedienstes durchgeführt wird.
Für die Pflege durch einen Pflegedienst steht dem pflegebedürftigen Menschen ein Budget für eine Pflegesachleistung von der Pflegeversicherung zur Verfügung.

Zusätzliche Betreuungsleistung

Zusätzliche Betreuungsleistung (Entlastungsleistung) nach § 45b SGB XI

Zu den Leistungen der Unterstützung im Alltag gehören sowohl das Einkaufen, die Begleitung zu Arztbesuchen, die Einbindung von Pflegebegleitern und die Reinigung der Wohnung.

Auch die Betreuung von Personen mit Demenz, die Tagesbetreuung oder spezielle Angebote zur Mobilisierung erfüllen die Bedingungen der Regelung für zusätzliche Betreuungsleistung. Hierbei ausgenommen sind die Leistungen der Selbstversorgung durch ambulante Pflegedienste bei Pflegegrad 2 bis 5.

Ambulante Verhinderungs­pflege

Ambulante Verhinderungspflege SGB XI

Unter Verhinderungspflege versteht man eine Leistung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die Pflegeperson wegen eines Erho­lungsurlaubs, einer Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist.

Sie haben Fragen zu unserer Arbeit?

Kontaktieren Sie uns gerne!

Ambulanter Dienst Visitamed GmbH 
Karl-Günther-Str. 4
07749 Jena

Tel.: 03641 / 56 89 58
Fax: 03641 / 56 89 55
E-Mail: ambulanter.dienst@visitamed.de